Wir bauen um …

Damit wir Sie bald in der Welt unserer Cases of Success begrüßen dürfen, befindet sich unsere Seite derzeit im Umbau. Nach und nach werden unsere Inhalte optimiert und freigeschalten. Sollten Sie sich einmal nicht zurecht finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: +49 5451 89 46 0

*Garantiebedingungen

30 JAHRE GARANTIE AUF OUTDOOR.CASES
B&W International steht für durchdachte Koffer- und Taschenlösungen von höchster Qualität, Funktionalität und Ästhetik. Unsere outdoor.cases wurden für den härtesten Einsatz entwickelt und unter Extrembedingungen geprüft, damit sie den strengen Standards genügen. Schließlich vertrauen Sie darauf, dass Ihre wertvolle Ausrüstung wasserdicht, staubdicht und bruchsicher geschützt wird.

Und weil wir auf die langlebige Qualität unserer Produkte vertrauen, bieten wir 30 Jahre Garantie auf alle outdoor.cases.
B&W International GmbH gewährt auf alle mit den Worten „30 Jahre Garantie“ gekennzeichneten Produkte (nachfolgend „Garantie-Produkte“ genannt) entsprechend der nachfolgenden Garantiebedingungen 30 Jahre Garantie.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:

B&W International GmbH
Junkendiek 5
D- 49479 Ibbenbüren


B&W International GmbH übernimmt hinsichtlich der Garantie-Produkte für einen Zeitraum von 30 Jahren eine Haltbarkeitsgarantie. Treten während dieses Zeitraumes Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt B&W International GmbH als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
– kostenfreie Reparatur der Ware oder
– kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Die Garantiezusage bezieht sich ausschließlich auf den Funktionszustand des Garantie-Produkts. Folgekosten, einschließlich etwaiger Folgeschäden oder Montagekosten, sind nicht Bestandteil der Garantie und werden nicht erstattet.

Die Garantiezusage bezieht sich ausschließlich auf Kunststoff- und Metallteile des Produkts.

Die Garantieleistung von B&W International GmbH erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Europäischen Union. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt deutsches Recht.

Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Datum der Rechnung/des Kaufbeleges.

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass B&W International GmbH innerhalb des Garantiezeitraumes die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken des Garantie-Produktes ermöglicht wird. Dem Garantie-Produkt ist eine Abschrift der Rechnung/des Kaufbeleges und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung beizufügen. Ohnedies sind eine Prüfung und eine Inanspruchnahme der Garantie nicht möglich.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten erstattet Ihnen B&W International GmbH.

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an dem Garantie-Produkt durch
– missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
– Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
– Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
– Übermäßige Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall), die über die Prüfkriterien gemäß der geprüften Normen (DEF-STAN und ATA300) hinausgehen; die Prüfkriterien können Sie den auf unserer Internetseite veröffentlichten Prüfberichten entnehmen: DEF_STAN & ATA-300.

– eigenmächtige Reparaturversuche
– normaler Verschleiß

Von der Garantie auszuschließen sind insbesondere Sturzschäden und deren Folgeschäden wie z.B. nachlassende Dichtigkeit aufgrund eines vorangegangenen Sturzschadens. Eigenreparaturversuche oder Reparaturen durch nicht autorisierte Reparaturwerkstätten oder nicht autorisiertes Personal stehen der Garantieleistung ebenfalls entgegen.

Hinweis:
Ihre Rechte nach den geltenden Gesetzen, d. h. Ihre aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte gegenüber dem Verkäufer (z. B. gesetzliche Sachmangelhaftungsregelungen), werden von dieser Garantie nicht berührt. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den anwendbaren Gewährleistungs- und Haftungsregelungen und beschränkt nicht die Rechte von Verbrauchern gegenüber Verkäufern oder andere zwingende bzw. gemäß dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abdingbare Rechte.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall auch im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung an den Verkäufer halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.